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PRESSEINFO

Nummer: 02/06

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@kampagne.de
Datum: 24.02.2006

Wehrpflichtanfrage im Bundestag
Antwort der Regierung: Offenbarungseid
 
Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ist löchrig wie ein alter Käse. 50 Jahre nach ihrer Wiedereinführung reicht die beste Käseglocke nicht, den strengen Geruch der wehrrechtlichen Willkür zu verdecken. Das beweist die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2005, vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Friedbert Pflüger, auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/542).
 
Nicht einmal in der Vorbemerkung wird auf Nebelkerzen verzichtet. In der Anfrage war formuliert worden, dass die Personalreduzierung der Bundeswehr ausschließlich durch eine Reduzierung der Wehrpflichtigen erfolge. Angeblich wurden auch 7.400 Berufs- und Zeitsoldaten abgebaut, auf welchen Zeitraum diese Zahl sich bezieht, wird nicht verraten. Tatsächlich hat die Bundeswehr von Dezember 2002 bis November 2005 die Anzahl ihrer Berufs- und Zeitsoldaten um ganze 118 verringert, von 188.520 auf 188.402. Im gleichen Zeitraum wurde die Anzahl der Grundwehrdienstleistenden mehr als halbiert, von 81.890 auf 35.486. Die Planungen sehen im Übrigen eine Aufstockung der Zeit- und Berufssoldaten auf 195.000 vor.

Wo nicht offen getäuscht wird, bleibt die Bundesregierung Erklärungen und Antworten schuldig. So verkündet das Wehrministerium zu jedem Einberufungstermin, wie viele Wehrpflichtige vor Dienstantritt arbeitslos waren. Wie viele Wehrpflichtige wegen des Zwangsdiensts den Arbeitsplatz verlieren, will man offensichtlich nicht wissen. Am Mangel an Daten kann es nicht liegen, diese dürften mindestens bei der Arbeitsagentur vorliegen. 

Die Wehrgerechtigkeit ist für die Bundesregierung hergestellt, wenn der überwiegende Anteil der Dienstfähigen auch zum Dienst herangezogen wird. Was tun, wenn nun jedes Jahr weit über 400.000 Männer wehrpflichtig werden und nicht einmal ein Sechstel von ihnen einberufen werden kann? 68.228 waren es 2005. Um wegen der krassen Wehrungerechtigkeit nicht vollends unter die Räder des Bundesverfassungsgerichts zu kommen, dreht das Ministerium an zwei Stellschrauben.
Die erste Stellschraube: Zehntausende werden einfach nicht zur Musterung geladen. Den Jahrgängen 1984 bis 1986 gehören 1,3 Millionen Männer an. Aber nur 1,13 Millionen Musterungen wurden von 2003 bis 2005 durchgeführt, und darunter waren neben Erst- auch erneute Musterungen. Schon fallen mindestens 200.000 Wehrpflichtige durch die Maschen. Ohne Musterung keine Einberufung!
Die zweite Stellschraube ist die Ausmusterung. 2003 waren noch 81 Prozent Gemusterte „wehrdienstfähig“, 2005 nur noch 57 Prozent. Schon sind von über 400.000 Wehrpflichtigen nicht mehr 300.000, sondern nur noch 200.000 zum Wehr- oder Zivildienst einberufbar.

Die ganze Absurdität dieser Zahlenspiele, die die zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit nur bemänteln können, wird jedoch am Umgang mit Musterungsverweigerern erkennbar. Wen das Kreiswehrersatzamt nach willkürlichen Kriterien auserkoren hat, der wird verfolgt, mit Bußgeldern belegt, zwangsvorgeführt oder nach Aktenlage gemustert. Warum? Damit ihm Staatsräson beigebracht wird.

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