Kein Sondernutzungsrecht für Gelöbnis Klage der Kampagne erfolgreich In Sachen Versammlungsfreiheit kontra Enteignung öffentlichen Raums für die Bundeswehr anlässlich der Gelöbnisse am 20. Juli hat die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär heute vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht bekommen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat heute den Sondernutzungsbescheid des zuständigen Bezirksamtes von Juli 2004 aufgehoben, der der Bundeswehr "bis auf Widerruf" für jeden 20. Juli eines Jahres das Hausrecht für einen weiträumigen Bereich um den Sitz des Verteidigungsminsteriums einräumte. Das Sondernutzungsrecht in den Jahren 2004 und 2005 wurde vom Gericht für rechtswidrig erklärt. Wenn die Bundeswehr wirklich meine, ihre Gelöbnisse großräumig absichern zu müssen, stünde es ihr doch frei, einen "militärischen Sicherheitsbereich" einzurichten, so das Gericht. Durch die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werde nur die Einrichtung eines "militärischen Sicherheitsbereichs" umgangen. Der "Ausschluss des Gemeingebrauchs" wegen der von der Bundeswehr behaupteten "Gefahrenabwehr" sei "keine Sondernutzung" im Sinne des Berliner Straßengesetzes. Warum sie keinen militärischen Sicherheitsbereich wollen, hatten Bundeswehrvertreter zuvor selbst erklärt: Dieser könne abschreckend auf MitarbeiterInnen der umliegenden Botschaften und internationale Gäste wirken. Die PassantInnen und vor allem die Medien könnten durch Schilder mit der Aufschrift "Vorsicht! Schusswaffengebrauch!" mitbekommen, worum es bei der Bundeswehr eigentlich geht. Die Klage der Kampagne wendete sich gegen die seit Jahren geübte Praxis des Landes Berlin, der Bundeswehr durch Einräumung von Sondernutzungsbereichen ein protestfreies Areal zu verschaffen, damit sie "feierliche Gelöbnisse" ausschließlich vor einem ihr wohlgesinnten Publikum durchführen kann. Die Gelöbnisse am 20. Juli finden ohnehin auf militäreigenem Gelände statt. Trotzdem wird öffentliches Straßenland großräumig abgesperrt, um der Bundeswehr missfallende Meinungsäußerungen so weit außen vor zu halten, dass gelobende Soldaten und geladene Gäste sie weder sehen noch hören können.
Das Verwaltungsgericht Berlin ließ ausdrücklich die Berufung zu. |