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PRESSEINFO

Nummer: 11/07

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 29.11.2007

Totalverweigerer zum vierten Mal in Arrest

Moritz Kagelmann ist abermals wegen seiner grundsätzlichen Kriegsdienstverweigerung von der Bundeswehr in Arrest genommen worden. Gestern begann der vierte Arrest von 21 Tagen Dauer. Die vorherigen drei, nacheinander verhängten, so genannten Disziplinararreste von 7, 14 und 20 Tagen haben an seiner Einstellung nichts ändern können. Der totale Kriegsdienstverweigerer trat den Dienst zum 1. Oktober nicht an und wurde zwei Wochen später von Feldjägern dem Luftwaffenausbildungsregiment 1 in Strausberg zugeführt.

Rechtlich darf ein Arrest keinen Strafcharakter haben. Wenn der Arrest keine "erzieherische Wirkung" hat, und nur auf diese dürfe er abzielen, wird er zu einer rechtswidrigen Freiheitsstrafe. Im Fall von Moritz Kagelmann ist nach insgesamt 41 Tagen militärischer Isolationshaft die sofortige Entlassung aus der Bundeswehr zwingend geboten. Trotzdem stimmte das Truppendienstgericht Nord in Potsdam einem Antrag der Truppe auf einen vierten Arrest zu.

Das politische System kann sich ändern, die Wehrpflicht aber bleibt und damit ein Strafsystem, das rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügt. Will ein Vorgesetzter einem ihm anvertrauten "Staatsbürger in Uniform" mittels Arrest zur Einsicht verhelfen, braucht er die Zustimmung der militäreigenen Gerichtsbarkeit ("Truppendienstgerichte"). Die Richter sind aber nicht unabhängig, weil sie Militärjuristen sind. Die Verhandlungen vor dem Militärgericht, wenn sie denn überhaupt stattfinden, sind nicht öffentlich. Eine Verteidigung findet nicht statt. Das Gericht muss seine Zustimmung nicht begründen. Immerhin: Der dann Arrestierte hat das Rechtsmittel der Beschwerde. Und über die Beschwerde entscheidet der gleiche Militärrichter, der zuvor der Disziplinierung seinen Segen gab.

In diesem Jahr haben drei zur Bundeswehr Einberufene total verweigert, Jonas Grote im April, Alexander Hense im Juli und aktuell Moritz Kagelmann.

Die beiden Erstgenannten wurden nach jeweils zwei Arreststrafen aus der Bundeswehr entlassen, Jonas nach 42 Tagen auf Weisung des Militärministers, Alexander nach 25 Tagen, weil das Truppendienstgericht einen dritten Arrest ablehnte. Beide hatten bereits ihren Prozess vor einer zivilen Instanz. Das Nürnberger Amtsgericht verurteilte Jonas zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Alexander wurde vom Amtsgericht Pforzheim die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus.


Kontakt:
Moritz Kagelmann, Barnim Kaserne / Umgehungsstrasse 1, 15344 Strausberg.

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