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PRESSEINFO
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Totalverweigerer
Matthias Schirmer wieder frei
Silvio
Walther weiter im Arrest der Gebirgsjäger
Matthias
Schirmer aus Friedrichshafen am Bodensee ist wieder frei.
Er ist gestern
nach 13 Tagen vorzeitig aus einem verhängten 21-tägigen Arrest entlassen worden.
Gleichzeitig sprach die Bundeswehr ein Dienstverbot aus.
Gegen
Matthias wurden zweimal ein 21-tägiger Arrest verhängt. Das zuständige
Truppendienstgericht Nord führte am vergangenen Freitag eine Anhörung aufgrund
seiner Beschwerde gegen die Haft durch. Der zuständige Militärrichter, so
Matthias, habe deutlich gemacht, dass er einem weiteren Arrest nicht mehr
zustimmen würde. In der Anhörung konnte der Bataillonskommandeur nicht
schlüssig begründen, warum der zweite Arrest überhaupt notwendig sei und musste
einräumen, dass auch er nicht von einer Willensänderung bei Matthias ausgehe.
Gestern
hat das Militärgericht auf Grund der Beschwerde von Matthias entschieden, dass
der 21-tägige Arrest auf 12 Tage gekürzt wird. Somit war er sofort aus dem
Arrest zu entlassen. Da er gestern bereits 13 Tage im zweiten Arrest saß, steht
ihm eine "Haftentschädigung" zu.
Dahingegen ist Silvio Walther
weiterhin bei den Gebirgsjägern in Bad Reichhall eingesperrt. Seine derzeitige
Militärhaft endet am morgigen Freitag. Dann wird Silvio Walther insgesamt 31
Tage unter Isolationsbedingungen in Haft gewesen sein. Gegen Silvio sind bisher
3 Arreststrafen von nacheinander 7, 10 und aktuell 14 Tagen verhängt worden.
Hinzu kommen noch mehrere Tage „vorläufiger Festnahmen“. Eine weitere Bestrafung
durch das Militär ist nicht ausgeschlossen. Das Disziplinarrecht eröffnet der
Bundeswehr bei der Freiheitsberaubung von „Staatsbürgern in Uniform“ einen
erheblichen Spielraum.
Es
ist bemerkenswert, dass das Militärgericht im Fall von Matthias Schirmer
entgegen eines seit April gültigen Erlasses des Militärministeriums die weitere
Arretierung als unrechtmäßig angesehen hat. Der Erlass weist die Bundeswehr an,
Totalverweigerer erst nach einer mindestens 42-tägigen Haft zu entlassen. Die
Bundeswehr darf disziplinarische Maßnahmen aber nur dann durchsetzen, wenn
dadurch eine erzieherische Wirkung erzielt werden kann. In Fällen totaler
Kriegsdienstverweigerung ein völlig untaugliches und daher unrechtmäßiges
Mittel. Dies sehen offensichtlich auch mittlerweile auch einige Militärrichter
so.
Wir fordern die sofortige
Aufhebung der militärinternen Strafmaßnahmen gegen Silvio und seine sofortige
Entlassung aus der Bundeswehr.
Wir informieren über
weitere Entwicklungen:
http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php
Kontakt:
Silvio Walther, 5./Gebirgsfernmeldebataillon 210, Nonner
Str. 23 - 27, 83435 Bad Reichenhall,
Tel. 08651-79-3060 (Kompaniechef)
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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