XVIII. Aktuelle Praxis TKDV
(Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 08.02.2010.)
1. TKDV-Praxis in der Truppe
Aktuell
Uns liegen gegenwärtig keine Informationen über Totalverweigerer in der Truppe vor.
Rückblick
In den Jahren 2004 bis 2006 wurde die Bundeswehr nicht mit einberufenen Totalverweigerern
konfrontiert, da sie entweder „vergessen“ oder ausgemustert wurden.
Nach dreieinhalbjähriger Unterbrechung wurden im April 2007 erneut totale
Kriegsdienstverweigerer zur Bundeswehr einberufen.
2007 wurden zwei Totalverweigerer nach zweimal verhängten Arreststrafen entlassen: Jonas Grote, der zum April 2007 einberufen wurde, nach 42 Tagen Arrest auf Weisung des „Bundesministers der Verteidigung“, bei Alexander Hense, einberufen zum 1. Juli, hat das zuständige Truppendienstgericht Süd nach 25 Tagen Arrest (7 und 18 Tage) einen Antrag auf Verhängung eines dritten Arrestes abgelehnt. Moritz Kagelmann, zum Oktober 2007 einberufen, wurde während des laufenden vierten Arrestes überraschend am 11.12.2007 aus der Bundeswehr entlassen. Bis zur Entlassung saß er 55 Arresttage ab. Er war zum Oktober 2007 einberufen worden, trat den Kriegsdienst aber nicht an. Feldjäger führten ihn Mitte Oktober der Truppe zu. Gegen ihn wurden vier so genannte Disziplinararreste in Höhe von 7, 14, 20 und 21 Tagen verhängt. Der vierte Arrest hätte am 19.12.2007 geendet.
Dazu Presseinformation der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vom 29.11.07
Matthias Schirmer wurde am 4.4. 2008 von Feldjägern abgeholt und am 5.4. der 6. Kompanie des Logistikbataillons 142 in Viereck (Mecklenburg-Vorpommern) zugeführt. Die Truppe verhängte gegen ihn zwei Disziplinararreste von je 21 Tagen Dauer. Seine Beschwerde gegen die zweite 21-tägige Militärhaft führte zu einem Beschluss des zuständigen Militärgerichts, ihn "vorzeitig" aus der Haft zu entlassen. Nach insgesamt 34 Tagen Disziplinararrest erhielt er ein Dienstverbot. Die endgültige Entlassung aus der Truppe erfolgte am 10.6.2008. Mehr
Silvio Walther wurde am 9.4.2008 von Feldjägern aufgegriffen und am 10.4. der Einheit in Bad Reichenhall zugeführt. Gegen ihn wurden insgesamt 38 Tage Disziplinararrest vollstreckt, insgesamt vier Einzelarreste unterschiedlicher Dauer. Außerdem saß er zwei Tage in Militärhaft aufgrund "vorläufiger Festnahmen". Der fünfte beantragte Arrest wurde vom Truppendienstgericht abgewiesen. Bereits zu anfang wurde gegen ihn auch eine Disziplinarbuße in Höhe von 120 Euro verhängt. Am 24.7. endeten die Strafmaßnahmen der Bundeswehr. Silvio wurde vom 25.7. bis zur Entlassung aus der Bundeswehr, die am 31.7. erfolgte, ein Dienstverbot erteilt. Weitere Informationen.
Jan-Patrick Ehlert ist nach Angaben seiner Soligruppe am
19.11.2008 aus dem Arrest und aus der Bundeswehr entlassen worden. Er
war zum 1.10.2008 in das Luftwaffenausbildungsregiment in Strausberg
(Brandenburg) einberufen worden. Von UnterstützerInnen begleitet, hat
der Flensburger am Einberufungstag die Kaserne "freiwillig" betreten.
Gegenüber den Vorgesetzten hat er unmissverständlich klar gemacht, dass
er jeden Befehl verweigern werde. Aufgrund des Feiertages am 3.10. und
des anschließenden Wochenendes konnte die Bundeswehr ihr militäreigene
Strafmaschinerie nicht mehr anwerfen. Deshalb "durfte" Jan-Patrick die
Kaserne vom 2. bis zum 6.10. verlassen. Noch am Tag seiner
"Urlaubsrückkehr" wurde er in einen siebentägigen "Arrest" genommen,
der in einer Storkower Kaserne vollstreckt wurde. Vom 13. bis zum 26.10. wurde ein zweiter Arrest, diesmal mit Dauer von 14 Tagen, vollstreckt. Erneut wurde er für die Dauer der Haft verlegt, und zwar in das etwa 100 Kilometer entfernte Holzdorf. Ein dritter Arrest mit Dauer von 21 Tagen wurde seit dem 30.10. in einer Beelitzer Kaserne bei Potsdam vollstreckt.
Aus einer Presseerklärung gemeinsam mit Jonas Ahlgrimm und Hannes Weidmann vom 2.12.2008: "Aus meiner Sicht ist die Ablehnung des Wehr- und Ersatzdienstes die einzige friedliche Möglichkeit gegen die Wehrpflicht direkt vorzugehen und der erste Schritt hin zu einer Welt
ohne Zwangsdienste. Jeder Zivildienstleistende legitimiert durch seinen Dienst auch die Wehrpflicht, da diese die Grundlage auch für den Zivildienst ist."...
Seine UnterstützerInnengruppe und er selbst informieren hier.
Die anhaltende politische und juristische Auseinandersetzung um die „allgemeine Wehrpflicht“ ging offensichtlich nicht spurlos an den Militärs vorbei. Dies belegt anschaulich ein Beschluss eines Truppendienstgerichts vom 31.7. 2007 der offen Kritik an der aktuellen Einberufungspraxis übt. Die veränderte Sicht auf die totale Kriegsdienstverweigerung wird im Vergleich zur „Recht“sprechung eines Truppendienstgerichts aus dem Jahr 2001 deutlich. Damals hielt ein Truppendienstgericht es noch für geboten, einen totalen Kriegsdienstverweigerer für 77 Tagen in Arrest zu stecken, getreu der „uralten Volksweisheit, wonach derjenige, der nicht hören will, zum Schluß eben fühlen muss“ (Zitat Truppendienstgericht Nord 19.12.2001).
2. Strafverfahren gegen TKDVer Bundeswehr
Am 2.6.2009 wurde Matthias Schirmer vom Amtsgericht Pasewalk wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in zwei Fällen zu einer zehnmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Im
Rahmen der Bewährungsauflage wurde zusätzlich eine Geldbuße in Höhe von
1.000 Euro festgesetzt.
Er
trat den Dienst in der Bundeswehr im April 2008 nicht an. Von
Feldjägern wurde er der Truppe zugeführt, die in zweimal für 21 Tage in
Disziplinararrest
steckte. Seine Beschwerde gegen die zweite 21-tägige Militärhaft führte
zu einem Beschluss des zuständigen Militärgerichts, ihn "vorzeitig" aus
der Haft zu entlassen. Nach insgesamt 34 Tagen Disziplinararrest
erhielt er ein Dienstverbot. Mehr
Am 10.3.2009 fand vor dem Amtsgericht Bendsheim die Hauptverhandlung gegen Silvio Walther statt. Er war angeklagt, in zwei Fällen "eigenmächtig der Truppe" ferngeblieben zu sein. Das Gericht hat ihn schuldig gesprochen, die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen aber zur Bewährung (2 Jahre) ausgesetzt. Mit dieser "Verwarnung mit Strafvorbehalt" blieb das Gericht im unteren Strafrahmen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen gefordert. Das Gericht wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft haben keinen Zweifel an der Gewissensentscheidung Silvios.
Moritz Kagelmann wurde am 1.10.2008 durch das Amtsgericht Strausberg wegen "eigenmächtiger Abwesenheit" und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Seine Totalverweigerung "beruht auf eine Gewissensentscheidung", so die Richterin. Dies sei strafmildernd zu berücksichtigen. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Moritz erklärten gegenüber dem Gericht, das Urteil nicht anzufechten.
Moritz, zum 1.10.2007 einberufen, trat den Dienst nicht an. Er wurde von Feldjägern der Bundeswehr am 14.10 gefasst und in das Luftwaffenausbildungsregiment 1 nach Strausberg in Brandenburg gebracht. Dort verweigerte er jeden Befehl. Durch den Brigadekommandeur wurde er "mit Zustimmung des Verteidigungsministers" am frühen Abend des 11.12.2007 vorzeitig aus dem laufenden vierten "Disziplinararrest" und aus der Bundeswehr entlassen. Er saß insgesamt 56 Tage in Militärhaft. Die Haftbedingungen waren verschärft: Das Lesen eigener Bücher und Zeitungen wurde verwehrt, Besuche fanden in einer Ausnüchterungszelle statt, die Besuchsregelung wurde willkürlich einschränkend durchgeführt. In einer Erklärung von Moritz Kagelmann zu seiner Totalverweigerung heißt es u.a.: Wenn ihnen der Rohstoffzugang verwehrt wird, ist das gemein und ungerecht, und klaut ihnen gar jemand die Vormachtstellung, ist das hinterhältiger Diebstahl. Werden sie angegriffen, ist das Terrorismus. Wenn sie Bomben werfen, dann ist das furchtbar, aber gerecht, und treffen sie dabei ´ZivilistInnen`, ist das schrecklich, aber ein unglückliches Versehen. (...) Um nicht immer alles erst in Schutt und Asche legen zu lassen, bevor gehandelt wird, muss es sich bei der Verneinung von Krieg also um ein radikales Nein gegen jeden Krieg handeln. (...) Da es zu spät ist mit der Verweigerung eines Krieges anzufangen, wenn er bereits da ist, gehört die Verweigerung gegen die Grundlagen des Militärs unbedingt dazu: die Verweigerung von Befehl und Gehorsam in ´Friedenszeiten`.
Das Nürnberger Amtsgericht verurteilte Jonas Grote am 10.10.2007 zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 40 mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht hat das Jugendstrafrecht angewendet.
Alexander Hense wurde vom Amtsgericht Pforzheim am 8.11.2007 die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus. In seinem Fall hat die Staatsanwaltschaft, die eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung wurde er am 28.3.2008 durch das Landgericht Karlsruhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Jugendstrafrecht fand keine Anwendung. Weitere Infos zu seinem "Fall" |