3. Strafverfahren gegen TKDVer Zivildienst
- Berliner Stefan Gierke zu Geldstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig)
Der Totalverweigerer Stefan Gierke wurde am 27. Juli 2010 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil, das eine Haftstrafe auf Bewährung vorsah, deutlich gemildert. Richter Degreif begründete dies mündlich damit, dass Gierke eine echte Gewissensentscheidung getroffen habe. Das Gericht hob außerdem hervor, dass der Angeklagte sich bemüht hätte, seiner Dienststelle keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Kostenentscheidung fiel zuungunsten der Berliner Landeskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stefan Gierke war am 14. Januar 2010 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Zivildienstflucht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe worden, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war. Zusätzlich sollte er 600 (!) Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Gericht hat gegen den 1990 geborenen Totalverweigerer Erwachsenenstrafrecht angewandt
Der Berliner wurde im August 2009 zum Zivildienst einberufen. Den Zwangsdienst trat er für zwei Wochen an. Seine Entscheidung, total zu verweigern,
stand aber bereits mit der Einberufung fest. Er teilte gegenüber der
Einberufungsbehörde und seiner Dienststelle mit, dass er den
Zivildienst nicht leisten werde. Die "Wehrpflicht und demzufolge auch
der Zivildienst haben Krieg zur Bedingung". Der Zivildienst
"verschleiere jedoch diesen Zusammenhang, indem er als soziales Produkt
beschworen wird." Als Kriegsdienstverweigerer
könne er einen Kriegsdienst nicht leisten. Außerdem "ist der
Wehr-/Zivildienst ein staatlicher Angriff auf die Freiheit und
Individualität des Menschen". Niemand habe das Recht, "jemandem
vorzuschreiben, wie man sein Leben zu gestalten hat" und niemand habe
das Recht, derart in die Grundrechte einzugreifen.
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seiner Homepage unter http://www.maulwurf.blogsport.de
- Frank aus dem Raum Kiel verweigert seit 1.12.2009 total
Frank ist zum Zivildienst in Ritterhude nahe Bremen einberufen worden. Er hätte den Zwangsdienst am 1.12.2009 antreten sollen, trat den Dienst jedoch nicht an. Er sieht im Zivildienst keine Alternative, "da er wie der Dienst bei der Bundeswehr auf Befehl und Gehorsam basiert". Außerdem stütze "die Ableistung des Zivildienstes die Aufrechterhaltung des Kriegsdienstes".
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seinem Blog unter http://frankie-toti.blogspot.com/
- Mehrfachbestrafungsverfahren gegen Fabian aus Lübeck
Ein besonders krasses und skandalöses Vorgehen offenbart der Umgang des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) gegenüber dem Totalverweigerer Fabian aus Lübeck. Ihm wird bereits zum dritten Mal der Prozess wegen Zivildienstflucht gemacht.
Weil es sich um eine außergewöhnliche Verfolgung eines
Totalverweigerers handelt, wird ausführlicher als gewohnt die Situation
dargestellt: Im Oktober 2006 folgte Florian der ersten Einberufung und
er trat den Zivildienst
in der privatwirtschaftlich betriebenen Ostseeklinik Damp an. Hier
wurde er sofort gedrängt, seinen Wohnsitz zu verlegen. Dazu Florian:
"Moment, dachte ich, habe doch eine Wohnung, wieso das jetzt? Mein
Vorschlag zur täglichen Heimfahrt aber interessierte nicht. Wohnen im
Heim, Heimfahrt wird in den ersten 3 Monaten nicht gewährt. Anwesenheit
wird außerhalb des Dienstes überwacht, Dienstliche Anordnung."
Anlass für ihn, sich diesem Zwang nicht zu beugen und dem Zivildienst
fernzubleiben. "Diese geplanten gravierenden Einschnitte in mein
Selbstbestimmungsrecht waren die ersten Schritte auf dem Weg zu meiner
Totalverweigerung". Er setzte sich "mit dem Zivildienst und der ganzen
Thematik genauer" auseinander. Ergebnis: "Was da zum Vorschein kam,
ist, dass es mir als Kriegsdienstverweigerer schon vollkommen absurd
vorkommt, dass ich jemals vor hatte, die Wehrpflicht in Form von
Zivildienst überhaupt zu erfüllen." Die Totalverweigerung setzt er
seitdem konsequent um: "Ich bin nicht bereit, mich diesen Gesetzen zu
unterwerfen, denn Kriegsdienstverweigerung
bedeutet für mich, Ablehnung aller Dienste mit militärischem
Zusammenhang, aller militärischen Strukturen sowie dem Militarismus in
all seinen Erscheinungsformen, damit vor allem auch des Prinzips des
Befehlens und Gehorchens." (Ausführlich dazu der Flyer zu seiner
Totalverweigerung: Selbstbestimmt gegen Arbeitszwang und Krieg als Download PDF.)
Im
März 2007 verurteile ihn das Amtsgericht Eckernförde zu einer
Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Er legte keine Berufung ein.
Trotz eines von ihm geleisteten Sozialen Jahres wurde ihm vorgeworfen,
sich "verantwortungslos zu drücken". Das BAZ forderte ihn wenige Woche
später auf, den Zivildienst in der Ostseeklinik sofort aufzunehmen und
drohte mit einem erneuten Strafverfahren. Er kam der Aufforderung nicht
nach und es folgte im Dezember 2007 der zweite Prozess, wieder beim
Amtsgericht Eckernförde. Trotz des grundgesetzlichen Verbots der Doppelbestrafung
verurteilte das Gericht ihn zum zweiten Mal wegen Dienstflucht, diesmal
zu 5 Monaten Freiheitsstrafe und 100 Zwangsarbeitsstunden. Die
Freiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er legte
gegen dieses Urteil Berufung ein, die das Landgericht Kiel im September
2008 verwarf. Fabians Eindruck: "Nach 6-stündiger Verhandlung waren
sich Richter und seine Schöffen einig: Ich sei lediglich ein
staatsfeindlicher, verantwortungsloser Drückeberger ohne Gewissen und
deshalb wird die Berufung mit der weiteren Begründung, man müsse meiner
rechtsfeindlichen Gesinnung nun endlich Einhalt gebieten, verworfen."
Noch
bevor die schriftliche Begründung des ablehnenden Urteils des
Landgerichts ihm zugestellt war, wurde er erneut zum Zivildienst
einberufen. In einer mehrere Seiten umfassenden Erklärung teilte er dem
BAZ die Gründe seiner Totalverweigerung mit. Das BAZ hielt an der
Einberufung, der er dann nicht nachgekommen ist, trotzdem fest. Im
Oktober 2009 erhielt er vom Amtsgericht Lübeck die Anklage wegen
Dienstflucht. Somit steht er zum dritten Mal wegen seiner
Totalverweigerung vor Gericht.
Nach
dem ersten Verhandlungstag in seinem dritten TKDV-Verfahren am 9.
Februar 2010 wurde der Prozess nach eineinhalb Stunden, in denen Fabian
gerade einmal seine Prozesserklärung verlesen hatte und eine kurze
Beratung zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwältin stattfand,
ergebnislos vertagt. Der Richter begründete die Vertagung damit, dass
er und die Staatsanwältin mit der Sach- und Rechtslage nicht
ausreichend vertraut seien.
- Prozess gegen Hannes Weidmann
Hannes (20) trat zunächst als anerkannter
Kriegsdienstverweigerer seinen Zivildienst an. Wachsende Zweifel, damit
das Richtige zu tun, führten zu dem Entschluss, nicht mehr zum Dienst
zu erscheinen. Seit dem 1.12.2008 ist er seiner Dienststelle
eigenmächtig ferngeblieben. Er verweigert seitdem total und bezeichnet
dies als einzig konsequenten Weg."Ich lehne Gewalt in Form von Krieg,
Militarismus, Bevormundung und Zwangsarbeit ausnahmslos ab. Der
Zivildienst verkörpert aber direkt oder indirekt diese Form von
Gewalt". In einer gemeinsamen Erklärung mit Jonas Ahlgrimm und
Jan-Patrick Ehlert vom 2.12.2008 fordern sie ..."die sofortige
Abschaffung von jedem Zwangsdienst, für eine solidarische Welt ohne
Herrschaft und Gewalt."
Am
26.11.2009 fand am Amtsgericht Schwäbisch Hall der Prozess gegen Hannes
statt. Etwa 60 ZuschauerInnen verfolgten die Verhandlung, die nach 90
Minuten durch die Richterin abgebrochen wurde. Zuvor hatte Hannes seine
Erklärung zur Totalverweigerung vorgetragen. Aufgrund der
anschließenden Befragung durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft und
der Richterin beantragte er einen Pflichtverteidiger. Diesen Antrag
lehnte die Richterin ab, auch den sich daran anschließenden Antrag auf
Befangenheit. Über den Antrag auf Gewährung eines Rechtsbeistands wurde
nicht mehr entschieden. Als Fortsetzungstermine beraumte das Gericht
den 11. Dezember 2009 und 4. Februar 2010 an.
Am
4. Februar erfolgte das Urteil. Hannes wurde zu 90 Tagessätzen
verurteilt, damit ist er vorbestraft. Nach Hannnes' Aussage bestätigte
ihm der Richter, dass er ein Gewissen und Gewissensgründe für seine Tat
habe. Im Umfeld des Prozesses wurden Flyer verteilt, Straßentheater
aufgeführt und Straßenlaternen mit militärkritischen Aussagen verziert.
Bei der Verhandlung selbst waren etwa 40 Menschen im viel zu kleinen
Gerichtssaal.
Weitere Informationen über seine Totalverweigerung auf seiner Homepage unter http://www.herrschaftsfrei.blogsport.de
Rechtskräftig gewordene Verurteilungen
Der totale Kriegsdienstverweigerer Jens R. folgte seiner Einberufung zum Zivildienst im Januar 2009 nicht. In der Verhandlung am 29. September 2009 beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde er dazu verurteilt, 250 Zwangsarbeitsstunden zu leisten. Seine Gründe für die Verweigerung und einen Bericht über seinen Prozeß findet sich hier.
Georg F. folgte der Einberufung zum Zivildienst im September 2008 nicht, weil der Zivildienst als zweites Standbein der Wehrpflicht Kriegsdienst ist und verweigerte total. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am 22. Juli 2009 wegen "Dienstflucht" zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Am 18. Dezember 2008 verhandelte das Amtsgericht Gießen gegen Jonas Ahlgrimm. Ihm wird "Dienstflucht" vorgeworfen, weil er der Einberufung zum Zivildienst am 5.11.2007 nicht folgte. Das Gericht verurteilte Jonas zu 4 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wir dokumentieren die Erklärung der Basisgruppe Gießen der linksjugend ´solid (Download PDF).
Am 14.12.07 ist der totale Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter vom Amtsgericht Zittau zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging gegen dieses Urteil in die Berufung. Am 2.9.2008 fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Görlitz statt. Der Richter verurteilte Andreas zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 20,-- EUR. Andreas war zum 4.7.2005 zur Ableistung des Zivildiensts nach Weisswasser einberufen worden, ist dort aber nicht erschienen. Er lehnt die Erfüllung der Wehrpflicht auf Grund einer von ihm gefällten Gewissensentscheidung ab. Er verweigert auch die Ableistung des Zivildienstes wegen dessen militärischer Verplanung im Rahmen des Konzeptes der so genannten "Gesamtverteidigung". Hier ausführlich
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