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Silvio war zum 1. April 2008 einberufen, wurde am 9. April von Feldjägern aufgegriffen und am 10. April der Einheit in Bad Reichenhall zugeführt. Dort hatte er zunächst "auf der Stube" zu bleiben. Der direkte Disziplinarvorgesetzte Kompaniechef H. beantragte beim Truppendienstgericht Süd einen 7-tägigen Disziplinararrest, der am 16. April beginnen sollte. Zusätzlich wurde eine Disziplinarbuße in Höhe von 120 Euro verhängt. Da Silvio am 16. April die ärztliche Untersuchung auf Arrestfähigkeit verweigerte, wurde er, statt in Arrest genommen zu werden, "vorläufig festgenommen" und in eine Arrestzelle (ungeheizt und 4,06 qm klein) eingesperrt. Einen Tag später wurde er aus dieser Haft "entlassen" und es begann anschließend, also am 17. April, der erste Arrest. Am Nachmittag des siebenten Arresttages (23. April) wurde er aus dem Arrest entlassen. Da er einen unmittelbar danach erteilten Befehl verweigerte, wurde er für einen Tag erneut "vorläufig festgenommen" und in die Arrestzelle gesteckt. Seine Beschwerde, dass die Arrestzelle eine Mindestgröße von 6 qm haben müsse, führte dazu, dass er am Abend in eine größere Zelle gesperrt wurde. Der stellvertretende Bataillonskommandeur beantragte erneut Arrest, diesmal 10 Tage. Dieser zweite Arrest begann am 25. April und endete am 4. Mai (Sonntag).
Der Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23 hat Silvio nach der Entlassung aus dem zweiten Arrest zweimal verhört. Anschließend beantragte er am 6. Mai einen 14-tägigen Arrest, der noch am gleichen Tag durch das zuständige Truppendienstgericht bestätigt wurde und am späten Nachmittag auch begann. (Dazu unsere Pressinfo) Über das Pfingstwochenende wurde der Arrest für 4 Tage unterbrochen und am 13. Mai fortgesetzt. Er endete am 23. Mai. Silvio konnte noch am selben Tag die Kaserne verlassen, erhielt aber den Befehl, am Montag, den 26. Mai, zur Aufnahme des Dienstes anzutreten.
Nach Verhören durch die Brigadeführung am 26. Mai wurde Silvio mitgeteilt, dass eine vierte Haftstrafe, diesmal mit Dauer von 21 Tagen, beantragt werden würde. Allerdings hat eine Krankschreibung Silvios vom 26. Mai bis zum 1. Juni die weiteren Repressionen durch die Truppe aufgehalten. In der Kaserne in Bad Reichenhall herrschten offenbar wenig hygienische Verhältnisse, so dass Krätze auftrat. Silvio wurde bereits über Pfingsten aus dem Arrest genommen, über das darauffolgende Wochenende wurde er in eine andere Kaserne verlegt. Dort wurde er unter Androhung von Schusswaffengewalt gezwungen, einen Kasernenparkplatz zu fegen. (Dazu unsere Pressinfo)
Die Brigadeführung hat daher erst am 2. Juni beim Militärgericht den 21-tägigen Arrest beantragt. Noch am selben Tag stimmte es zu, allerdings wurde die sofortige Vollstreckung nicht angeordnet. Die am 3. Juni von Silvio gegen die vierte Haftstrafe eingelegte Beschwerde hemmte deshalb die Vollstreckung. Das Militärgericht musste erst über Silvios Beschwerde entscheiden. Silvio wurde deshalb bis einschließlich 9. Juni Dienstverbot erteilt. Am 10. Juni ging er wieder in die Kaserne, um sich der Situation zu stellen. Eine Entscheidung des Militärgerichts gab es jedoch nicht, woraufhin Silvio am 11. Juni wieder abreiste. Am 17. Juni erfuhr er telefonisch, dass das Militärgericht die Beschwerde abgelehnt und dem 21-tägigen Arrest zugestimmt hatte. Silvio erschien erst am 17. Juli wieder in der Kaserne. Ab dem 18. Juli wurde die vierte Arreststrafe vollstreckt. Bereits in der ersten Woche des laufenden Arrestes beantragte der Bataillonskommandeur den fünften. Das Truppendienstgericht Süd lehnte dann nicht nur diesen Antrag ab, sondern ordnete darüber hinaus auch Silvios sofortige Entlassung aus dem vierten Arrest an. Am 24. Juli endeten die Strafmaßnahmen der Bundeswehr. Silvio wurde am 25. Juli bis zur Entlassung aus der Bundeswehr, die am 31. Juli erfolgte, Dienstverbot erteilt. Ein Pressebericht findet sich hier.
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