Bundesverfassungsgericht hält an Wehrpflicht-Sonderrecht fest
(31.07.2009) Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juli die Richtervorlage des Kölner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2008, die Wehrpflicht sei angesichts der Wehrungerechtigkeit grundgesetzwidrig, als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht 22.07.2008, Aktenzeichen 2 BvL 3/09).
Der Vorlagenbeschuss genüge den Anforderungen nicht, da das Kölner Verwaltungsgericht seine Entscheidung "lediglich pauschal und unzureichend" begründet habe. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts
könne nicht mehr von der grundgesetzlichen Norm der Pflichtengleichheit gesprochen werden, "wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist".
Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seinem Abweisungsbeschluss seine Rechtsauffassung fort, der "allgemeinen Wehrpflicht" eine
verfassungsrechtliche Sonderstellung zu gewähren. Trotz der
Wehrpflichtwillkür sieht das Bundesverfassungsgericht keinen offensichtlichen Verstoß gegen Artikel 3
des Grundgesetzes, wonach "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" sind.
Und dies angesichts objektiver Zahlen, die das Gegenteil belegen: Ohne
Dienst 60 %, Wehrdienst 16 %, Zivildienst- und Zivildienstersatzdienste
19 %, Katastrophenschutz, Polizei oder Zeitsoldaten 5 % (bezogen auf
den Jahrgang 1985).
Mit diesem Beschluss hat das
Bundesverfassungsgericht einmal mehr deutlich gemacht, dass die
Aufrechterhaltung, die Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht
keine juristische, sondern eine politische Entscheidung ist. Deutlich
wird mit dem Beschluss aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht der
Politik, solange diese an der Wehrpflicht festhält, weiterhin
juristische Rückendeckung geben wird.
(23.7.09) Georg F. folgte der Einberufung zum Zivildienst im September 2008 nicht, weil der Zivildienst als zweites Standbein der Wehrpflicht Kriegsdienst ist und verweigerte total. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am 22.07.09 wegen "Dienstflucht" zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (Mehr)
(1.7.09)
Wie geht es mit der Wehrpflicht nach der Bundestagswahl im September
weiter? Da lohnt ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien, die mit
hoher Wahrscheinlichkeit erneut in den Bundestag gewählt werden.
Nur noch die Union aus CDU und CSU will an der Wehrpflicht in der jetzigen Form festhalten. Ginge es nach der SPD,
bliebe es zwar bei der Wehrpflicht mit Erfassung, Musterung etc., aber
zum Dienst in der Bundeswehr sollten dann nur Freiwillige herangezogen
werden. Die gegenwärtig nicht an der Bundesregierung beteiligten
Parteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen
treten für eine Aussetzung oder Abschaffung ein. Im folgenden
dokumentieren wir unkommentiert aus den Wahlprogrammen die
entsprechenden Passagen:
CDU/CSU
"Die Wehrpflicht ist auch angesichts der neuen Bedrohungen der
Sicherheit unseres Landes zukünftig notwendig. Sie ist ein wichtiges
Instrument der Sicherheitsvorsorge. Die Wehrpflicht verbindet
Bundeswehr und Gesellschaft. Wir wollen jedoch für mehr
Wehrgerechtigkeit sorgen und die Wehrpflicht attraktiver gestalten." (Wahlprogramm, S. 60)
SPD
"Wir setzen auf die Fortentwicklung der Wehrpflicht, die unter
Beibehaltung der Musterung die Möglichkeit einer flexiblen
Bedarfsdeckung des erforderlichen Bundeswehrpersonals mit einer
Stärkung des freiwilligen Engagements in der Bundeswehr verbindet. Wir
streben an, zum Dienst in den Streitkräften künftig nur noch diejenigen
einzuberufen, die sich zuvor bereit erklärt haben, den Dienst in der
Bundeswehr leisten zu wollen." (Wahlprogramm in PDF, S. 64)
FDP
"Die Wehrpflicht ist nicht mehr zu begründen. Sie ist in ihrer
Ausgestaltung zutiefst ungerecht und für die Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr mittlerweile sogar kontraproduktiv. Sie muss schnellstens
ausgesetzt werden. Deutschland benötigt Streitkräfte, die gut
ausgebildet, modern ausgerüstet, voll einsatzbereit und schnell
verlegbar sind. Das kann nur eine Freiwilligenarmee gewährleisten." (Programm in PDF, S. 74)
DIE LINKE
"radikal abrüsten: die Wehrpflicht abschaffen; die Bundeswehr zu einer
Verteidigungsarmee umgestalten und deutlich verkleinern; mit einem
Konversionsprogramm des Bundes die Aufgabe von Militärstandorten und
die zivile Nutzung aufgegebener militärischer Liegenschaften
unterstützen; Jugendoffiziere in Schulen, Universitäten
und Arbeitsagenturen nur mit Vertreterinnen und Vertretern
gegenteiliger Auffassungen auftreten lassen". (Zum Programm, S. 35)
Bündnis 90/Die Grünen
"Die Bundeswehr muss europatauglicher und UN-fähiger werden. Wir wollen
die Bundeswehr auf 200.000 Soldaten und Soldatinnen verkleinern, die
Wehrpflicht abschaffen, den Zivildienst umwandeln und die
Freiwilligendienste ausbauen. In der Bundeswehr wollen wir einen
freiwilligen militärischen Kurzdienst von 12 bis 24 Monaten einführen,
der Männern und Frauen offen steht. Die Bundeswehr soll eine
Freiwilligenarmee im Auftrag des Parlamentes werden. Ihre Kernaufgabe
in internationalen Einsätzen ist es, zu stabilisieren und zu schützen,
um nicht kämpfen zu müssen." (Wahlprogramm in PDF, S. 8)
(19.6.09) Der Bundestag hat am 26. März 2009 mit Änderungen das "Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze" beschlossen. Am 17.6.09 ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die
wesentlichen Änderungen des "Dritten Zivildienständerungsgesetzes"
zielen darauf ab, den Zivildienst zu einem "Lerndienst" auszubauen.
Dazu wurden die Vorschriften des §§ 25a und 25b
des Zivildienstgesetzes geändert. Inkrafttreten werden diese erste
Änderungen im Januar 2010, endgültig im Januar 2011.
Zivildienstleistende müssen dann zu Beginn ihres Dienstes in einem
eintägigen Seminar über ihre Rechte und Pflichten belehrt werden,
während des Dienstes müssen sie an "einem viertägigen Seminar zur
politischen Bildung" und einem einwöchigen "Seminar zur Vertiefung der
im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen" teilnehmen.
Außerdem dürfen sie an maximal drei Tagen Angebote besuchen, die dem
"dienstlichen Erfahrungsaustausch" dienen, um "im Dienst Erlebtes zu
reflektieren".
Die sonstigen Änderungen im Zivildienstgesetz
und in weiteren Gesetzen haben im wesentlich lediglich redaktionelle
Gründe oder passen Formulierungen geschlechtergerecht an und sind am
18.6.09 in Kraft getreten. |