XII. Kriegsdienstverweigerung für Soldaten/ Einberufung und Kaserne
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung steht selbstverständlich auch Soldaten und zur Bundeswehr einberufenen Wehrpflichtigen zu. Allein im Jahr 2008 haben 10.925 Vorbenachrichtigte bzw. Einberufene (siehe Kapitel X Vorbenachrichtigt) und 3.503 Soldaten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt.
Im Normalfall haben Kriegsdienstverweigerer in der Kaserne kaum noch mit besonderen Schikanen zu rechnen. Bei Grundwehr- und freiwillig Wehrdienstleistenden ist die Bearbeitungsdauer ihrer KDV-Anträge in der Regel kurz und erstreckt sich über einige Wochen, nicht über mehrere
Monate. Zeit- und Berufssoldaten müssen mit einem zeitlich längerem Anerkennungsverfahren rechnen.
Ausgehend von der ausführlichen Beschreibung des KDV-Verfahrens, beschränken wir uns im weiteren auf die Besonderheiten, die für Einberufene, Soldaten und Reservisten gelten.
1. KDV als Einberufener/Vorbenachrichtigter
Zur
Bundeswehr Einberufene oder Vorbenachrichtigte sollten bereits im
KDV-Antrag auf ihre besondere Situation hinweisen: „Da ich bereits
einberufen/Soldat bin, bitte ich um eine vorrangige Bearbeitung meines
Antrages.“ Der Hinweis auf eine vorrangige Bearbeitung betont die
Dringlichkeit des Antrages, denn die Zeit spielt gegen den
Antragsteller. Der KDV-Antrag hat nach Zustellung eines
Einberufungsbescheides oder einer Vorbenachrichtigung keine
einberufungshemmende Wirkung, das heißt, der Diensteintrittstermin ist
Stichtag. An diesem Tag ab Null Uhr wird der KDV-Antragsteller zum
Soldaten, wenn er bis dahin noch nicht als Kriegsdienstverweigerer
anerkannt wurde und der Einberufungsbescheid aufgehoben worden ist.
Der
KDV-Antrag sollte grundsätzlich als Einschreiben mit Rückschein an das
zuständige KWEA gesandt werden , um einen Nachweis zu haben. Oder, dies
ist der schnellere Weg, der Antrag wird persönlich im KWEA gestellt.
Hier gilt es, sich die Antragstellung schriftlich bestätigen zu lassen.
Einberufene
sollten im Rahmen der KDV-Begründung grundsätzlich darauf eingehen,
warum der KDV-Antrag erst „so spät“ gestellt wurde. Warum nicht schon
im Rahmen der Musterung, warum nicht nach der Musterung? War man damals
einfach noch nicht „so weit“, hatte sich einfach noch keine Gedanken
gemacht? Oder gibt es Erlebnisse oder Erfahrungen, die einem erst „so
spät“ die Augen geöffnet haben? Von Einberufenen erwartet die
Prüfbehörde, dass keine „Standardbegründung vom Umfang einer
dreiviertel Seite vorgelegt wird. Es sollte eine umfangreichere
Begründung geschrieben werden.Ungenügende Begründungen führen zwar
nicht zwangsläufig zur Ablehnung, aber zu unnötigen Zeitverzögerungen –
und die Zeit spielt gegen den Antragsteller.
2. KDV als Soldat
Auch
für Soldaten gilt: Der KDV-Antrag ist beim zuständigen KWEA
(schriftlich per Einschreiben mit Rückschein) oder persönlich im KWEA
zu stellen. Der Antragsteller sollte den Disziplinarvorgesetzen
(Kompanie-, Batteriechef) über die Antragstellung unverzüglich
informieren. Darüber, dass der Antrag auch tatsächlich gestellt wurde,
wird die Bundeswehr dann durch das KWEA in Kenntnis gesetzt.
(§ 2 Abs 2 und 3 KDVG)
Die Vorgesetzten haben kein Recht darauf, die Begründung oder den
Lebenslauf zu lesen oder gar ausgehändigt zu bekommen! Das
Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist da eindeutig: Anträge sind
ausnahmslos schriftlich beim zuständigen KWEA zu stellen, die Prüfung
des Antrags obliegt einzig dem Bundesamt für den Zivildienst. Aus
Unkenntnis der Rechtslage oder aus bewusster Anmaßung heraus bestehen
allerdings vielfach Vorgesetzte darauf, dass sowohl der Antrag als auch
der Lebenslauf und die Begründung in der Kaserne abzugeben seien. Es
wird auf den „Dienstweg“ verwiesen, der eingehalten werden müsse, oder
auch darauf, dass man doch nur helfen wolle. Dies ist rechtswidrig und
führt, wenn man sich darauf einlässt, zu unnötigen Zeitverzögerungen.
(Erlass BMVg vom 3.11.2005)
Und auch in einem vom Ministerium herausgegebenen Erlass, der für die
Truppe Handlungsanweisungen im Umgang mit kriegsdienstverweigernden
Soldaten enthält, wird unmissverständlich unter Punkt 1 ausgeführt, dass Anträge beim KWEA zu stellen sind und nicht in der Truppe. Dieser Erlass ist für die Vorgesetzte bindend.
Wird
der Antrag kurz vor dem militärischen Dienstantritt gestellt, sollte
man ein Kopie des Antrages (ohne Lebenslauf und Begründung), der an das
KWEA geschickt wurde, sowie den Rückschein mit in die Kaserne nehmen,
da es vorkommen kann, dass das KWEA die Truppe noch nicht über die
KDV-Antragstellung offiziell informiert hat.Dann ist es hilfreich, die
eigene Antragstellung glaubhaft machen zu können.
3. Verhalten in der Kaserne
(Punkt 2.2 Erlass BMVg vom 3.11.2005)
Der Disziplinarvorgesetzte ist verpflichtet, den Soldaten, der einen
KDV-Antrag gestellt hat, aktenkundig „zu befragen, ob der Dienst an
oder mit der Waffe als unzumutbar empfunden wird.“ Bejaht der
kriegsdienstverweigernde Soldat dies, ist er vom Waffendienst zu
befreien. Er bleibt aber verpflichtet, weiter zu dienen, aber eben
waffenlos.
Sollte der
Vorgesetzte den KDV-Antragsteller nicht vom Dienst an der Waffe
befreien, kann er selbst einen Antrag auf waffenlosen Dienst stellen.
Wenn der Vorgesetzte dann diesen Antrag ablehnt,empfiehlt es sich,
die/den Wehrbeauftragte/n des Bundestages und/oder den Petitionsausschuss
des Bundestages anzurufen. Hier schildert man detailliert, dass man
kriegsdienstverweigernder Soldat ist und dass einem der waffenlosen
Dienst verwehrt wird. Man möchte sich über diesen unhaltbaren Zustand
beschweren, da es eine besondere Gewissensbelastung darstellt, mit
Waffen oder Waffenteilen hantieren zu müssen. Man bittet um Hilfe in
dieser unzumutbaren Situation bzw. um Abhilfe.
Wer
als Wehrpflichtiger unfreiwillig in der Kaserne gelandet ist und dort
auf seine Anerkennung wartet, hat mehrere Möglichkeiten, seinen
Verbleib in der Kaserne zu verkürzen. Ein Kriegsdienstverweigerer in
der Kaserne bringt normalerweise Unruhe und sorgt manchmal auch für
Nachahmer unter den anderen Wehrpflichtigen. Auch ist kritisches Fragen
oder kritisches Hinterfragen gerade im Waffen- und Schießunterricht
nicht verboten.Dies kann dazu führen, dass die Truppe selbst den
Kriegsdienstverweigerer lieber heute als morgen los werden möchte.
Darüber hinaus gibt es im ersten Monat der Grundausbildung erhöhte
Chancen für eine vorzeitige Entlassung aus gesundheitlichen Gründen aus
der Truppe.
(§ 12 SUV) Nach
der Soldatenurlaubsverordnung können Grundwehrdienstleistende „Urlaub
unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge einschließlich der
unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung“ aus „wichtigem Grunde“
gewährt bekommen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von
„persönlichen, insbesondere häuslichen, beruflichen oder
wirtschaftlichen Gründen“, die „eine besondere Härte bedeuten“, und es
dürfen dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Zeit des
Urlaubs, die drei Monate übersteigt, ist nachzudienen.
Sonderurlaub
kann man zum Beispiel für Behördengänge beantragen oder um mit einer
KDV-Beratungsstelle oder einem Beistand Kontakt aufzunehmen und um sich
eine Zivildienststelle zu suchen etc. Auch hier gilt, dass kein
Rechtsanspruch besteht und eine positive Entscheidung vom Wohlwollen
des Vorgesetzten abhängig ist.
Soldaten,
die den Kriegsdienst verweigern, werden durch Vorgesetzte überwiegend
nicht mehr schikaniert, beleidigt, beschimpft oder vor der
angetretenden Truppe bloßgestellt. Sollte dies aber vorkommen, sollte
möglichst schnell der Wehrbeauftragte des Bundestages informiert
werden, möglichst schriftlich, in Eilfällen aber auch telefonisch.
Das Gelöbnis sollte man verweigern. Die Teilnahme am Gelöbnis darf
nicht befohlen werden, sie ist freiwillig. Natürlich wird dies im
Gelöbnisunterricht den Soldaten nicht gesagt. Die Konsequenz aus der
Verweigerung ist, dass man als Soldat nicht befördert wird. Dies ist
für Kriegsdienstverweigerer unerheblich. Vielmehr belegt die
Verweigerung des Gelöbnisses, dass man die Bundesrepublik eben nicht
„treu und tapfer“ mit der Knarre in der Hand „verteidigen“ wird.
4. Nach der KDV-Anerkennung
Die
KDV-Anerkennung durch das BAZ ist sofort rechtskräftig. Das
Bundesverteidigungsministerium hat mit dem BAZ eine Übereinkunft
getroffen, dass es dem Disziplinarvorgesetzten mit der Anerkennung auch
sofort mitteilen soll, ob der Noch-Soldat sofort zu entlassen ist oder
ob eine Umwandlung des Wehrdienst- in das Zivildienstverhältnis
vorgenommen wird. Laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
dürfen gegenüber dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer keine
Disziplinarmaßnahmen mehr durchgeführt werden, Strafverfahren sind
hingegen wegen vorangegangenem „Fehlverhalten“ möglich.
5. Soldatische Pflicht und Kriegsdienstverweigerung
Für
nicht wenige zum Militärdienst einberufene Kriegsdienstverweigerer ist
es schier unmöglich, sich mit dem Gedanke abzufinden, Soldat zu werden.
Nach geltendem Recht sind sie verpflichtet, trotz KDV-Antragsstellung
in die Kaserne einrücken. Wer das nicht tut, macht sich unter Umständen
strafbar. Nach § 15 des Wehrstrafgesetzes liegt eine „Eigenmächtige
Abwesenheit“ vor, wenn ein Soldat „eigenmächtig seine Truppe oder
Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder
fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist“. Er kann
mit einer Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Wer der
Einberufung nicht nachkommt, muss außerdem damit rechnen, dass er nach
drei Tagen Abwesenheit von der Militärpolizei der Bundeswehr, den
Feldjägern, gesucht wird.
(§ 22 WDO)
Bleibt man unter drei Tagen der Truppe fern, wird kein Straftatbestand
erfüllt. Allerdings können die Vorgesetzten zu truppeninternen
Disziplinierungsmaßnahmen greifen: Diese reichen von Verweis über
Ausgangsbeschränkung bis zum Arrest. Wenn der Soldat als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, können solche Maßnahmen aber
nicht mehr vollstreckt werden.
© Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung
Die vorliegenden Infos können in vielen Fällen die persönliche Beratung nicht ersetzen.
Mitglieder und Förderer der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung können sich kompentent beraten lassen.
Um weiterhin das Angebot werbe- und
kostenfrei aufrechterhalten zu können, sind wir auf Eure Unterstützung
angewiesen und bitten deshalb um Spenden.
|