IV. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung und Meldebogen zur Gesundheit
(§ 17 Abs. 3 WPflG)
Nach der Erfassung verschickt die Bundeswehr einen „Fragebogen zur
Musterungsvorbereitung“ und seit 2006 zusätzlich auch einen
medizinischen Fragebogen „Meldung von Erkrankungen und Verletzungen im
Rahmen der Musterungsvorbereitung“. Beide Bögen werden in einem
Schreiben versandt.
1. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
Die mit der Erfassung
verbundenen Daten, die die Meldebehörde übermittelt, reichen dem KWEA
nicht aus. Es will nun im wesentlichen wissen, was der Erfasste
schulisch und beruflich macht bzw. plant. Diese Angaben dienen dem
Kreiswehrersatzamt dazu, eine Vorauswahl unter den Wehrpflichtigen zu
treffen, vor allem aber, um den für das KWEA besten Zeitpunkt
festzulegen, zur Musterung zu laden. Die Musterung soll etwa ein
dreiviertel Jahr vor dem theoretisch möglichen Einberufungstermin
durchgeführt werden, um auch noch eventuelle Widerspruchsverfahren
gegen die Tauglichkeitsfeststellung „rechtzeitig“ abschließen zu können.
Die
Verweigerung dieser Auskünfte bedeutet für das Kreiswehrersatzamt eine
Planungsunsicherheit und enormen Mehraufwand. Es ist dem
Kreiswehrersatzamt nicht möglich, die Daten aus anderen Quellen zu
beziehen. Deshalb ist es auf die Mitarbeit des Wehrpflichtigen
angewiesen. Und um diese Mitarbeit zu fördern, stehen dem
Kreiswehrersatzamt einige Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der
Datenerhebung zur Verfügung.
2. Medizinischer Fragebogen
Bis
2006 war es gängige Praxis, Wehrpflichtige nur dann ohne Musterung für
untauglich zu erklären, also auszumustern, wenn durch Vorlegen von
Bescheiden des Versorgungsamtes, eines Schwerbehindertenausweises oder
eines amtsärztlichen Gutachtens die offensichtliche Untauglichkeit
nachgewiesen werden konnte.
Dies hat sich geändert. Die KWEA haben
ein Interesse daran, nicht mehr jeden Wehrpflichtigen auch tatsächlich
zu mustern. Dies erspart der Wehrverwaltung Arbeitszeit und Geld.
Deshalb fragt seit Mai 2006 das KWEA den Gesundheitszustand mit Hilfe
des Bogens „Meldung von Erkrankungen und Verletzungen im Rahmen der
Musterungsvorbereitung“ (hier als PDF)
ab. Wird ein in diesem Bogen aufgeführtes Krankheits- oder
Beschwerdebild angekreuzt, soll auch mitgeteilt werden, wann und durch
welchen Arzt welche Erkrankungen/Beschwerden/Verletzungen behandelt
wurden. Und ohne Verweis auf die Freiwilligkeit - ohne jegliche
optische Abgrenzung im Fragebogen - würde mit einer Unterschrift des
Wehrpflichtigen auch sogleich das Einverständnis erklärt, die eigenen
Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. In Wirklichkeit steht es
aber dem erfassten Wehrpflichtigen grundsätzlich frei, ob er seine
Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Die ärztliche Schweigepflicht
bindet den behandelnden Arzt an den Grundsatz der Intimität zwischen
Patient und Arzt. Der Arzt ist verpflichtet, über den
Gesundheitszustand eines Patienten gegenüber einer dritten Person zu
schweigen. Nur das Einverständnis des Patienten entbindet den Arzt von
dieser Pflicht. Es gibt keinen Automatismus, der es dem Militär
erlaubt, über Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen
Informationen zu erhalten. Wer also seinen Arzt nicht von der
Schweigepflicht entbindet, kann steuern, welche Informationen über den
eigenen Gesundheitszustand das KWEA erhält.
3. Abfolge der Anschreiben
Der
erste Brief des Kreiswehrersatzamtes wird üblicherweise mit der
normalen Post verschickt. Geht ein solcher Brief verloren, kann dem
Empfänger die Verantwortung dafür nicht nachgewiesen werden. Meist
folgt darauf ein zweiter Brief, der eine Aufforderung enthält, die
verlangten Daten und Informationen preiszugeben. Sollte auch dieser
Brief nicht ankommen, hat das Kreiswehrersatzamt dann die Möglichkeit,
seinen Brief per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde
rechtskräftig zustellen zu lassen. Häufig enthält dieses Schreiben eine
„letztmalige Aufforderung“ mit der Androhung, dass, wenn die
geforderten Daten und Informationen nicht gegeben werden, ein
Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Auch ist eine polizeiliche
Vorführung zum Kreiswehrersatzamt möglich, um die geforderten Daten
aufzunehmen. Dies ist rechtlich zwar möglich, kam aber unseres Wissens
bisher nicht vor.
4. Konsequenzen bei Verweigerung
Fragebogen zur Musterungsvorbereitung:
Durch die Verweigerung der Daten wird dem Kreiswehrersatzamt eine
wichtige Grundlage entzogen, bedarfsgerecht und individuell zu mustern
und einzuberufen. Wenn ein Wehrpflichtiger beispielsweise während des
Abiturs das Ausfüllen des Fragebogens verweigert, so zeigen die
Erfahrungen, dass sich im Vergleich zu Altersgenossen der Termin der
Musterung bis zu einem Jahr und länger hinauszögert. Das könnte die
erforderliche Zeit sein, um nach dem Schulabschluss das dritte Semester
eines Studiums oder die Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags der
zukünftigen Ausbildung zu erreichen. Jeder sollte individuell klären
lassen, ob die Datenerhebung in seiner Situation nachteilig ist oder
Vorteile bringt.
In
jedem Fall sollte es unterbleiben, die richtige Telefonnummer
anzugeben. Auch danach wird im Fragebogen gefragt. Wer diese Angabe
korrekt macht, darf sich nicht wundern, wenn das KWEA auch telefonisch
Kontakt aufnimmt.
Wichtig in
diesem Zusammenhang ist, dass es sich bei der Verweigerung der Daten
nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Eine
nachgewiesene Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bestraft
werden. Die Höhe beläuft sich in diesem Fall auf durchschnittlich 100
Euro, könnte aber, abhängig beispielsweise von der wirtschaftlichen
Situation des Wehrpflichtigen und vom Verhalten des KWEA, auch darüber
liegen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden nicht in das
polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, es sind also in keinem Fall
Nachteile für das spätere Berufsleben zu erwarten.
Meldebogen Gesundheit:
Wer der Aufforderung des KWEA nachkommen will, sollte allerdings
grundsätzlich in Erwägung ziehen, den Meldebogen zur Gesundheit nicht
auszufüllen. Dies bleibt auch ohne rechtliche Konsequenzen.
Wer
den medizinischen Fragebogen ausfüllt, läuft Gefahr, seine
Ausmusterungschancen zu verspielen. Wer bereits zu so einem frühen
Zeitpunkt dem KWEA detaillierten Einblick in seinen Gesundheitszustand
verschafft, darf sich nicht wundern, wenn er bei einer späteren
Musterung schlechtere Ausmusterungschancen hat (es sei denn, „neue“
Erkrankungen oder Verletzungen sind inzwischen aufgetreten). Zu
bedenken ist hierbei auch, dass man Einblicke in den eigenen
Gesundheitszustand und somit in den Kernbereich der eigenen Privat- und
Intimsphäre nicht einem Brief anvertrauen sollte.
Der
Meldebogen sollte vielmehr als Bedienungsanleitung zur Ausmusterung
gelesen werden, da die typischen Erkrankungen und Beschwerdebilder
aufgeführt sind, die zur Ausmusterung führen. Wer dann noch die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 46/1
„Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei
Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen ...“ aufmerksam
durchschaut, kann durchaus seine Ausmusterungschancen verbessern.
5. Zeitpunkt für Anträge
Grundsätzlich sollte man weder einen Antrag auf Zurückstellung noch einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
(KDV-Antrag) voreilig stellen. Möchte jemand beispielsweise gegenüber
den Wehrpflichtbehörden Zeit gewinnen, sollte er nicht zu früh handeln,
und wenn, dann auch nicht gleich unbedingt alles nutzen was man
vorbringen könnte.
(§ 20 WPflG)
Wird im Fragebogen beispielsweise angegeben, dass man noch zwei Jahre
zur Schule geht (und das auch über eine entsprechende
Schulbescheinigung nachgewiesen), wird dies faktisch als ein
Zurückstellungsantrag gewertet. Allerdings wird er nicht bearbeitet,
also auch nicht entschieden. Dies wird erst nach Abschluss des
Musterungsverfahrens erfolgen. Deshalb gibt es keine Notwendigkeit,
bereits vor der tatsächlichen Musterung einen Antrag auf Zurückstellung
zu stellen. Andererseits benutzt das KWEA alle ihm zur Verfügung
stehenden Daten. Wenn beispielsweise bereits beim Fragebogen zur
Musterungsvorbereitung oder bei Telefonaten angegeben wird, dass man
Medizin studiert, wird es im weiteren Verlauf wesentlich schwieriger,
um den Zwangsdienst herumzukommen (Mediziner sind bis zum 32.
Geburtstag einberufbar und das Militär hat ein hohes Interesse an ihrer
Einberufung.)
(§ 2 Abs. 4 KDVG) Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
ist grundsätzlich ab 17½ Jahren zulässig. So lange, wie jemand der
Wehrpflicht unterliegt, kann er seine Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer erreichen (also maximal bis zu dem Jahr, in dem
er seinen 60. Geburtstag begeht). Es handelt sich dabei um ein
Grundrecht (Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz).
Allerdings sollte man auch nicht zu früh einen KDV-Antrag stellen, denn
auch ein solcher wird nicht vor der Musterung bearbeitet. Ein zu früh
gestellter KDV-Antrag kann Nachteile bringen, deshalb sollte er
frühestens nach erfolgter Musterung gestellt werden (siehe dazu
ausführlich Kap. XI. Kriegsdienstverweigerung).
Anträge
auf Zurückstellung und KDV-Anträge können ohne rechtliche Nachteile,
erst bei oder nach der Musterung gestellt werden! Treten nach der
Musterung Zurückstellungsgründe ein, können sie ohne Frist geltend
gemacht werden.
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