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Fragebogen

IV. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung und Meldebogen zur Gesundheit

(§ 17 Abs. 3 WPflG) Nach der Erfassung verschickt die Bundeswehr einen „Fragebogen zur Musterungsvorbereitung“ und seit 2006 zusätzlich auch einen medizinischen Fragebogen „Meldung von Erkrankungen und Verletzungen im Rahmen der Musterungsvorbereitung“. Beide Bögen werden in einem Schreiben versandt.

1. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung

Die mit der Erfassung verbundenen Daten, die die Meldebehörde übermittelt, reichen dem KWEA nicht aus. Es will nun im wesentlichen wissen, was der Erfasste schulisch und beruflich macht bzw. plant. Diese Angaben dienen dem Kreiswehrersatzamt dazu, eine Vorauswahl unter den Wehrpflichtigen zu treffen, vor allem aber, um den für das KWEA besten Zeitpunkt festzulegen, zur Musterung zu laden. Die Musterung soll etwa ein dreiviertel Jahr vor dem theoretisch möglichen Einberufungstermin durchgeführt werden, um auch noch eventuelle Widerspruchsverfahren gegen die Tauglichkeitsfeststellung „rechtzeitig“ abschließen zu können.

Die Verweigerung dieser Auskünfte bedeutet für das Kreiswehrersatzamt eine Planungsunsicherheit und enormen Mehraufwand. Es ist dem Kreiswehrersatzamt nicht möglich, die Daten aus anderen Quellen zu beziehen. Deshalb ist es auf die Mitarbeit des Wehrpflichtigen angewiesen. Und um diese Mitarbeit zu fördern, stehen dem Kreiswehrersatzamt einige Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Datenerhebung zur Verfügung.

2. Medizinischer Fragebogen

Bis 2006 war es gängige Praxis, Wehrpflichtige nur dann ohne Musterung für untauglich zu erklären, also auszumustern, wenn durch Vorlegen von Bescheiden des Versorgungsamtes, eines Schwerbehindertenausweises oder eines amtsärztlichen Gutachtens die offensichtliche Untauglichkeit nachgewiesen werden konnte.
Dies hat sich geändert. Die KWEA haben ein Interesse daran, nicht mehr jeden Wehrpflichtigen auch tatsächlich zu mustern. Dies erspart der Wehrverwaltung Arbeitszeit und Geld. Deshalb fragt seit Mai 2006 das KWEA den Gesundheitszustand mit Hilfe des Bogens „Meldung von Erkrankungen und Verletzungen im Rahmen der Musterungsvorbereitung“ (hier als PDF) ab. Wird ein in diesem Bogen aufgeführtes Krankheits- oder Beschwerdebild angekreuzt, soll auch mitgeteilt werden, wann und durch welchen Arzt welche Erkrankungen/Beschwerden/Verletzungen behandelt wurden. Und ohne Verweis auf die Freiwilligkeit - ohne jegliche optische Abgrenzung im Fragebogen - würde mit einer Unterschrift des Wehrpflichtigen auch sogleich das Einverständnis erklärt, die eigenen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. In Wirklichkeit steht es aber dem erfassten Wehrpflichtigen grundsätzlich frei, ob er seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Die ärztliche Schweigepflicht bindet den behandelnden Arzt an den Grundsatz der Intimität zwischen Patient und Arzt. Der Arzt ist verpflichtet, über den Gesundheitszustand eines Patienten gegenüber einer dritten Person zu schweigen. Nur das Einverständnis des Patienten entbindet den Arzt von dieser Pflicht. Es gibt keinen Automatismus, der es dem Militär erlaubt, über Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen Informationen zu erhalten. Wer also seinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbindet, kann steuern, welche Informationen über den eigenen Gesundheitszustand das KWEA erhält.

3. Abfolge der Anschreiben

Der erste Brief des Kreiswehrersatzamtes wird üblicherweise mit der normalen Post verschickt. Geht ein solcher Brief verloren, kann dem Empfänger die Verantwortung dafür nicht nachgewiesen werden. Meist folgt darauf ein zweiter Brief, der eine Aufforderung enthält, die verlangten Daten und Informationen preiszugeben. Sollte auch dieser Brief nicht ankommen, hat das Kreiswehrersatzamt dann die Möglichkeit, seinen Brief per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde rechtskräftig zustellen zu lassen. Häufig enthält dieses Schreiben eine „letztmalige Aufforderung“ mit der Androhung, dass, wenn die geforderten Daten und Informationen nicht gegeben werden, ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Auch ist eine polizeiliche Vorführung zum Kreiswehrersatzamt möglich, um die geforderten Daten aufzunehmen. Dies ist rechtlich zwar möglich, kam aber unseres Wissens bisher nicht vor.

4. Konsequenzen bei Verweigerung

Fragebogen zur Musterungsvorbereitung:
Durch die Verweigerung der Daten wird dem Kreiswehrersatzamt eine wichtige Grundlage entzogen, bedarfsgerecht und individuell zu mustern und einzuberufen. Wenn ein Wehrpflichtiger beispielsweise während des Abiturs das Ausfüllen des Fragebogens verweigert, so zeigen die Erfahrungen, dass sich im Vergleich zu Altersgenossen der Termin der Musterung bis zu einem Jahr und länger hinauszögert. Das könnte die erforderliche Zeit sein, um nach dem Schulabschluss das dritte Semester eines Studiums oder die Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags der zukünftigen Ausbildung zu erreichen. Jeder sollte individuell klären lassen, ob die Datenerhebung in seiner Situation nachteilig ist oder Vorteile bringt.

In jedem Fall sollte es unterbleiben, die richtige Telefonnummer anzugeben. Auch danach wird im Fragebogen gefragt. Wer diese Angabe korrekt macht, darf sich nicht wundern, wenn das KWEA auch telefonisch Kontakt aufnimmt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es sich bei der Verweigerung der Daten nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Eine nachgewiesene Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Höhe beläuft sich in diesem Fall auf durchschnittlich 100 Euro, könnte aber, abhängig beispielsweise von der wirtschaftlichen Situation des Wehrpflichtigen und vom Verhalten des KWEA, auch darüber liegen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, es sind also in keinem Fall Nachteile für das spätere Berufsleben zu erwarten.

Meldebogen Gesundheit:
Wer der Aufforderung des KWEA nachkommen will, sollte allerdings grundsätzlich in Erwägung ziehen, den Meldebogen zur Gesundheit nicht auszufüllen. Dies bleibt auch ohne rechtliche Konsequenzen.

Wer den medizinischen Fragebogen ausfüllt, läuft Gefahr, seine Ausmusterungschancen zu verspielen. Wer bereits zu so einem frühen Zeitpunkt dem KWEA detaillierten Einblick in seinen Gesundheitszustand verschafft, darf sich nicht wundern, wenn er bei einer späteren Musterung schlechtere Ausmusterungschancen hat (es sei denn, „neue“ Erkrankungen oder Verletzungen sind inzwischen aufgetreten). Zu bedenken ist hierbei auch, dass man Einblicke in den eigenen Gesundheitszustand und somit in den Kernbereich der eigenen Privat- und Intimsphäre nicht einem Brief anvertrauen sollte.

Der Meldebogen sollte vielmehr als Bedienungsanleitung zur Ausmusterung gelesen werden, da die typischen Erkrankungen und Beschwerdebilder aufgeführt sind, die zur Ausmusterung führen. Wer dann noch die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 46/1 „Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen ...“ aufmerksam durchschaut, kann durchaus seine Ausmusterungschancen verbessern.

5. Zeitpunkt für Anträge

Grundsätzlich sollte man weder einen Antrag auf Zurückstellung noch einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Antrag) voreilig stellen. Möchte jemand beispielsweise gegenüber den Wehrpflichtbehörden Zeit gewinnen, sollte er nicht zu früh handeln, und wenn, dann auch nicht gleich unbedingt alles nutzen was man vorbringen könnte.

(§ 20 WPflG) Wird im Fragebogen beispielsweise angegeben, dass man noch zwei Jahre zur Schule geht (und das auch über eine entsprechende Schulbescheinigung nachgewiesen), wird dies faktisch als ein Zurückstellungsantrag gewertet. Allerdings wird er nicht bearbeitet, also auch nicht entschieden. Dies wird erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens erfolgen. Deshalb gibt es keine Notwendigkeit, bereits vor der tatsächlichen Musterung einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen. Andererseits benutzt das KWEA alle ihm zur Verfügung stehenden Daten. Wenn beispielsweise bereits beim Fragebogen zur Musterungsvorbereitung oder bei Telefonaten angegeben wird, dass man Medizin studiert, wird es im weiteren Verlauf wesentlich schwieriger, um den Zwangsdienst herumzukommen (Mediziner sind bis zum 32. Geburtstag einberufbar und das Militär hat ein hohes Interesse an ihrer Einberufung.)

(§ 2 Abs. 4 KDVG) Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist grundsätzlich ab 17½ Jahren zulässig. So lange, wie jemand der Wehrpflicht unterliegt, kann er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen (also maximal bis zu dem Jahr, in dem er seinen 60. Geburtstag begeht). Es handelt sich dabei um ein Grundrecht (Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz). Allerdings sollte man auch nicht zu früh einen KDV-Antrag stellen, denn auch ein solcher wird nicht vor der Musterung bearbeitet. Ein zu früh gestellter KDV-Antrag kann Nachteile bringen, deshalb sollte er frühestens nach erfolgter Musterung gestellt werden (siehe dazu ausführlich Kap. XI. Kriegsdienstverweigerung).

Anträge auf Zurückstellung und KDV-Anträge können ohne rechtliche Nachteile, erst bei oder nach der Musterung gestellt werden! Treten nach der Musterung Zurückstellungsgründe ein, können sie ohne Frist geltend gemacht werden.



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