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| Totalverweigerer wird in die Arrestzelle getragen.
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I. Thesen zur Wehrpflicht
In Deutschland werden seit 200 Jahren - mit kurzen, vom Ausland erzwungenen Unterbrechungen - (junge) Männer über die Wehrpflicht zum Töten und Getötetwerden rekrutiert. Die Bundeswehr beruft sich auf Scharnhorst, der die Formel geprägt hat, „jeder Bewohner des Landes
(sei) der geborene Verteidiger“, als geistigen Urheber der Wehrpflicht in Deutschland. Allerdings ist nie eine deutsche Wehrpflichtarmee zur Verteidigung eingesetzt worden. 1914 und 1939 begann Deutschland die Weltkriege und konnte dabei dank der Wehrpflicht Millionen von Soldaten
rekrutieren.
Wehrpflicht verletzt Grundrechte
Nicht
nur in die persönlichen Freiheitsrechte wird eingegriffen; die
Wehrpflicht verletzt die Würde des Menschen. Eingezwängt in ein strikt
hierarchisch strukturiertes Militärsystem bleibt dem Einzelnen nur das
Ausführen von Befehlen, wird von ihm Todes- und Tötungsbereitschaft
verlangt. Handelt er hingegen als eigenständige Person, nur sich selbst
und nicht einem Vorgesetzten verantwortlich, wird er mit
disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen bestraft.
Wehrpflicht heißt:
- Jährlich werden mehr als 400.000 junge Männer durch staatliche Behörden erfasst.
- Wehrpflichtige müssen sich militär-psychologischen und militärärztlichen Untersuchungen unterziehen und sich bewerten lassen.
- Wehrpflichtige
müssen gegenüber militärischen Stellen Informationen über sich
preisgeben (Schule u. Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufswünsche,
soziale und familiäre Hintergründe etc.)
- Wehrpflichtige müssen sich während des „Dienens“ dem Prinzip von Befehl und Gehorsam beugen.
- Wehrpflichtige müssen während des „Dienens“ auf gewohnte und selbstbestimmte soziale Kontakte verzichten.
- Wehrpflichtige werden an Gewaltverhältnissen gewöhnt und zum Töten erzogen.
- Wehrpflichtige werden durch den Staat dem Getötetwerden preisgegeben.
- Wehrpflichtige sind in ihrer Freizügigkeit und Reisefreiheit eingeschränkt.
Für diese massiven Grundrechtseinschränkungen gibt es keine sicherheitspolitische Begründung. In den im Mai 2003 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien
heißt es unter Punkt 9: „Eine Gefährdung deutschen Territoriums gibt es
derzeit und auf absehbare Zeit nicht.“ Die Ausrichtung der Bundeswehr
auf das Führen von Angriffskriegen wird in diesem Dokument
festgeschrieben. Die Wehrpflicht bleibe dabei „in angepasster Form“
ohne Alternative.
Die Wehrpflicht hat nichts,
aber auch rein gar nichts mit Demokratie zu tun. Die Pflicht, sich
einem Zwangssystem unterzuordnen, entspricht obrigkeitsstaatlicher
Tradition, in der der Bürger dem Staat und nicht der Staat dem Bürger
zu dienen hat . Dieser Zwang dient der Kriegführung. Krieg ist die
massivste Form staatlicher Gewalt. Menschenrechte haben im Krieg keine
Bedeutung.
Wer sich diesem Zwang verweigert, wird kriminalisiert. Das Grundgesetz
lässt nur aus Gewissensgründen die Verweigerung des Kriegsdienstes mit
der Waffe zu. Auch der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht und
der zivil-militärischen Planung ein Kriegsdienst, wenn gleich ohne
Waffen. Wer totalverweigert, kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Wehrpflicht wird angepasst
In
keinem anderen Staat wird die Diskussion um die Wehrpflicht so
dogmatisch geführt wie hierzulande. Außer Griechenland, der Türkei und
Norwegen haben alle anderen Altmitglieder der Nato auf die Wehrpflicht verzichtet oder den Abschied bereits eingeleitet.
Eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und oberster Führungsriege der
Bundeswehr verteidigen die Wehrpflicht verbissen. Allerdings haben auch
sie kein Interesse mehr an der Durchsetzung einer wirklichen
allgemeinen Wehrpflicht. Es geht ihnen vielmehr um eine Anpassung der
Wehrpflicht an eine auf weltweite Einsätze ausgerichtete Bundeswehr.
Die Anpassung der Personalstruktur der Bundeswehr an weltweite
Kriegsaufgaben setzt auf Freiwillige. War in den 1980er Jahren noch
fast jeder zweite Soldat der Bundeswehr Grundwehrdienstleistender, soll
nach den gültigen Planungen die zukünftige Personalstruktur wie folgt
aussehen: Von 250.000 Soldaten und Soldatinnen sind 220.000 Freiwillige
und 30.000 Grundwehrdienstleistende. Damit wäre nicht einmal jeder
Achte innerhalb der „Wehrpflichtarmee“ Bundeswehr tatsächlich
Grundwehrdienstleistender. Eine Wehrpflichtarmee Bundeswehr gibt es
nicht mehr.
Neue Einberufungsregelungen
Angesichts einer eklatanten Lücke zwischen der Anzahl von
Wehrpflichtigen und den realen Einberufungsmöglichkeiten - Stichwort
Wehrungerechtigkeit - reagierte das Kriegsministerium im April 2003. Es
wies an, weder Verheiratete und ihnen Gleichgestellte noch
T3-Gemusterte einzuberufen. Die Regelaltersgrenze der Einberufbarkeit
wurde vom 25. auf den 23. Geburtstag gesenkt. Mit einem Federstrich
wurden mehrere Hunderttausend Wehrpflichtige aus der
Einberufungsbedrohung heraus genommen. Mit diesen neuen Regelungen, die
seit Oktober 2004 auch gesetzlich verankert sind, sollte die Diskussion
über die Wehrungerechtigkeit gestoppt werden.
Aufgrund dieser neuen Regelungen werden gegenwärtig etwa 50 % der
Wehrpflichtigen allein aus Tauglichkeitsgründen nicht mehr einberufen.
Heute gilt die Faustregel: Zwei Drittel eines Jahrgangs brauchen nicht
zu dienen, jeder Fünfte leistet Zivildienst, lediglich jeder Zehnte
leistet den im Grundgesetz als „Regeldienst“ vorgeschriebenen
Wehrdienst. Das Dienen in der Armee ist zur Ausnahme geworden.
Wehrpflichtdogma
Militärs
und „Wehrexperten“ der SPD/CDU/CSU berufen sich in ihrem beharrlichen
Festhalten an der Wehrpflicht auf folgende Gründe: Ohne Wehrpflicht
würden ausgebildete Reservisten für Krisenzeiten fehlen, und es drohe
eine gesellschaftliche Abkoppelung der Bundeswehr, denn die Wehrpflicht
garantiere eine gesellschaftliche Kontrolle der Streitkräfte.
Abenteuerlich wird das Argument, Wehrpflichtige würden vor
unverantwortlichen Auslandseinsätzen schützen; obwohl es eigentlich
bekannt sein sollte, dass es sie in den Interventionseinheiten nicht
gibt und deshalb auch keine Rücksicht auf sie genommen zu werden
brauchte.
Auch von kritischer Seite kommt
häufig der Einwand, dass die Wehrpflicht eine Kontrolle der
Streitkräfte garantiere. Dieses Argument wird durch ständiges
Wiederholen nicht richtiger. Wehrpflichtige üben grundsätzlich keine
Kontrollfunktion aus. Sie dienen auf der untersten Ebene innerhalb der
strikten militärischen Ordnung: Sie werden erzogen zum Grüßen,
Bettenmachen, zum militärisch richtigen Gehen, Reinemachen,
Meldungmachen, Strammstehen, Töten - kurzum: zum Gehorchen. Dieses
militärische Prinzip ist denkbar ungeeignet, Rekruten eine
Kontrollaufgabe zuzuweisen. Sie kommen in eine für sie fremde, nach
außen abgeschottete Welt, werden aus ihren sozialen Beziehungen
gerissen und lernen, dass sie erst mal alles falsch machen und selbst
nichts mehr zu melden haben.
Aber selbst unterstellt, Wehrpflichtige könnten eine Kontrollfunktion
ausüben, wäre dies mit der gegenwärtigen Wehrpflichtpraxis nicht
möglich. Es wird vielfach übersehen, dass die Bundeswehr bereits vor
Jahren den Charakter einer Freiwilligenarmee angenommen hat. Wenn wie
gegenwärtig nur noch jeder siebente, zukünftig jeder achte Soldat
Grundwehrdienstleistender ist, wenn gerade in den für weltweite
Interventionen vorgesehenen schnell verfügbaren Einheiten
ausschließlich Freiwillige dienen, erübrigt sich dieses Argument.
Außerdem bringen diejenigen, die sich zum Wehrdienst einberufen lassen,
in der Regel gegenüber der Bundeswehr nicht das nötige kritische
Bewusstsein mit, sich mit militärischen Strukturen und Normen
auseinanderzusetzen, im Gegenteil: Sie erfahren das auf
Gewaltstrukturen bestehende Militär als Normalität. Dort, wo eine
gesellschaftliche Kontrolle am notwendigsten wäre, sind Wehrpflichtige
nie präsent: in Kommandostäben und Führungszirkeln.
Wehrpflicht: undemokratisch und militaristisch
Sachliche
Gründe sind es nicht, die die Wehrpflichtabschaffung verhindern. Es ist
deutsche Tradition, das Dienen in der Armee als „Schule der Nation“ zu
begreifen. Jeder, der dient, akzeptiert den staatlichen Gewaltapparat
Militär. Er wird militärisch sozialisiert, begreift militärische Gewalt
als etwas Normales, trägt militärisches Denken in das zivile.
Wehrpflichtige demokratisieren nicht die Armee; umgekehrt wird ein
Schuh draus: Wehrpflichtige militarisieren das Zivilleben und tragen
dazu bei, Militär und militärisches Handeln als selbstverständlich
darzustellen. Dieses Einwirken militärischer Werte trifft auf Menschen,
die sich in der Regel noch in einer sensiblen Phase ihrer
Persönlichkeitsentwicklung befinden. Dabei spielt die Vermittlung
traditioneller Männlichkeitsbilder eine große Rolle: Gewalt, Ehre,
Tapferkeit, Mut, Treue zum Vaterland.
Die
Wehrpflicht dient dem Zweck, für das Militär und für militärisches
Handeln eine gesellschaftliche Unterstützung zu schaffen. Die
Wehrpflicht ist ein Mittel, die Bevölkerung auf den Krieg einzustimmen.
Aus friedenspolitischen und emanzipatorischen Gründen kann die
Forderung nur lauten: ersatzlose Abschaffung der Wehrpflicht. Eine
einfache Mehrheit im Bundestag genügt, um dies umzusetzen.
Ralf Siemens
Ausführlich
Wehrpflicht: Der deutsche Sonderweg
Positionenpapier 3 der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung |